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Der Clusterbegriff geht auf Micheal E. Porter (1998) zurück und beschreibt die Bündelung bzw. geografische und regionale Konzentration von in einem Netzwerk miteinander verbundener Akteure entlang einer Wertschöpfungskette (Gesamter Prozess eines Produkts oder einer Dienstleistung vom Ausgangsmaterial zur Verwendung). Diese unterschiedlichen Akteure umfassen: Unternehmen, spezialisierte Zulieferer, Dienstleister, Unternehmen in verwandten Branchen, Hochschulen, Forschungsinstitute, Bildungseinrichtungen, Kammern, Verbände, Wirtschaftsförderer und politische Institutionen. Das Besondere an einem Cluster ist, dass diese vernetzten Akteure trotz ihrer Konkurrenz am Markt miteinander kooperieren, um gemeinsame wirtschaftliche Mehrwerte, wie die Qualitätssteigerung einer Branche, Steigerung des Angebots und die Entwicklung neuer Branchen und Innovationen zu ermöglichen.